1. Anmeldung
Die Anmeldung für die Standanmietung hat ausschließlich auf dem vorgesehenen Formblatt zu erfolgen und muss rechtsverbindlich
unterschrieben sein.
2. Untervermietung
Sollte Untervermietung beabsichtigt sein, ist dies bei der Anmeldung unter Punkt 3. Unteraussteller/Mitaussteller aufzuführen.
Für jeden Mitaussteller ist eine Teilnahmegebühr von 150,00 € zu entrichten.
3. Zulassung
Zum Verkauf sind alle Erzeugnisse und Dienstleistungen zugelassen, die mit Briefmarken und der Philatelie, Münzen
und Postkarten zu tun haben. Das Verteilen von Prospekten und das Aufstellen von Prospektständern außerhalb
des Standes und in den Gängen ist nicht gestattet.
4. Zusätzliche Kosten zur Standmiete
Für jeden Ausstellungsstand wird eine Anmelde- und Medienpauschale von 150,00 € berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich
der zum Zeitpunkt der Internationalen Briefmarken-Börse gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Auf- und Abbauzeiten werden separat angegeben. Ein vorzeitiger Aufbau ist nur in Absprache mit der Messe Sindelfingen und
gegen Gebühr m.glich.
5. Messestand
Es wird die reine Bodenfläche angemietet (für Eigenbaustände). Des weiteren können Messestände als Basisstände bestellt werden.
Die Ausstattung und Gestaltung sind der Beschreibung und den Abbildungen zu entnehmen.
Ein Firmenschild ist nach Gewerbeordnung vom Standinhaber anzubringen und ist nicht in der gemieteten Standfläche inbegriffen.
Die Stände haben keinen Stromanschluß und keinen Stahlschrank. Bei Bedarf können diese und weitere Zusatzartikel beim
Veranstalter bestellt werden.
6. Reinigung
Die Reinigung des Standes liegt im Verantwortungsbereich des Standinhabers. Der Reinigungsdienst kann auch gesondert mit dem
Formular „Bestellung Standzubehör“ bestellt werden.
7. Sicherheit und Ausstellerausweise
Wir sind bestrebt größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, daher ist es erforderlich, dass die von der Messeleitung ausgegebenen
Ausweise sichtbar getragen werden. Dem Handel wird t.glich eine Stunde vor und eine halbe Stunde nach den öffnungszeiten das
Betreten der Halle mit Ausstellerausweis erlaubt.
8. Zusätzliche Vereinbarungen
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung verpflichten Sie sich, Ihre Waren und Angebote während der offiziellen öffnungszeiten den
Besuchern anzubieten. Ein vorzeitiger Abbau des Standes ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen wird nach vorheriger Rücksprache
mit der Veranstaltungsleitung eine Genehmigung erteilt. Bei nicht einhalten der Vereinbarung wird der Veranstalter 50% der
Standmiete als Konventionalstrafe berechnen.