Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung für die Standanmietung hat ausschließlich auf dem vorgesehenen Formblatt zu erfolgen und muss rechtsverbindlich

unterschrieben sein.

2. Untervermietung

Sollte Untervermietung beabsichtigt sein, ist dies bei der Anmeldung unter Punkt 3. Unteraussteller/Mitaussteller aufzuführen.

Für jeden Mitaussteller ist eine Teilnahmegebühr von 150,00 € zu entrichten.

3. Zulassung

Zum Verkauf sind alle Erzeugnisse und Dienstleistungen zugelassen, die mit Briefmarken und der Philatelie, Münzen

und Postkarten zu tun haben. Das Verteilen von Prospekten und das Aufstellen von Prospektständern außerhalb

des Standes und in den Gängen ist nicht gestattet.

4. Zusätzliche Kosten zur Standmiete

Für jeden Ausstellungsstand wird eine Anmelde- und Medienpauschale von 150,00 € berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich

der zum Zeitpunkt der Internationalen Briefmarken-Börse gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Auf- und Abbauzeiten werden separat angegeben. Ein vorzeitiger Aufbau ist nur in Absprache mit der Messe Sindelfingen und

gegen Gebühr m.glich.

5. Messestand

Es wird die reine Bodenfläche angemietet (für Eigenbaustände). Des weiteren können Messestände als Basisstände bestellt werden.

Die Ausstattung und Gestaltung sind der Beschreibung und den Abbildungen zu entnehmen.

Ein Firmenschild ist nach Gewerbeordnung vom Standinhaber anzubringen und ist nicht in der gemieteten Standfläche inbegriffen.

Die Stände haben keinen Stromanschluß und keinen Stahlschrank. Bei Bedarf können diese und weitere Zusatzartikel beim

Veranstalter bestellt werden.

6. Reinigung

Die Reinigung des Standes liegt im Verantwortungsbereich des Standinhabers. Der Reinigungsdienst kann auch gesondert mit dem

Formular „Bestellung Standzubehör“ bestellt werden.

7. Sicherheit und Ausstellerausweise

Wir sind bestrebt größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, daher ist es erforderlich, dass die von der Messeleitung ausgegebenen

Ausweise sichtbar getragen werden. Dem Handel wird t.glich eine Stunde vor und eine halbe Stunde nach den öffnungszeiten das

Betreten der Halle mit Ausstellerausweis erlaubt.

8. Zusätzliche Vereinbarungen

Mit der Unterschrift auf der Anmeldung verpflichten Sie sich, Ihre Waren und Angebote während der offiziellen öffnungszeiten den

Besuchern anzubieten. Ein vorzeitiger Abbau des Standes ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen wird nach vorheriger Rücksprache

mit der Veranstaltungsleitung eine Genehmigung erteilt. Bei nicht einhalten der Vereinbarung wird der Veranstalter 50% der

Standmiete als Konventionalstrafe berechnen.

Projektleitung/ Organisation:

Manuela Schabla

Vertrieb und fachliche Beratung:

Jan Billion

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